Stadionordnung Eisstadion am Pferdeturm
EC Hannover Eishockey-Spielbetriebs GmbH, Am Pferdeturm 7, 30625 Hannover
Spielstätte: Eisstadion am Pferdeturm, Am Pferdeturm 7, 30625 Hannover
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Stadionordnung gilt ausschließlich für die Heimspiele der 1. Mannschaft der EC Hannover Indians in der Oberliga Nord (nachfolgend „Heimspiele“), die von der EC Hannover Eishockey-Spielbetriebs GmbH (nachfolgend „Veranstalter“) im Eisstadion am Pferdeturm, Am Pferdeturm 7, 30625 Hannover (nachfolgend „Eisstadion“) ausgetragen werden. Sie umfasst das gesamte Stadiongelände einschließlich der Zugänge, Umläufe, Tribünen, Gastronomie- und VIP-Bereiche sowie der zugehörigen Außenflächen.
(2) Die Stadionordnung gilt an Spieltagen vom Einlass bis zum vollständigen Verlassen des Eisstadions durch die Besucher. Mit dem Betreten des Eisstadions erkennt jeder Besucher diese Stadionordnung als verbindlich an.
(3) Außerhalb der Heimspiele gilt die Hausordnung des Eisstadions am Pferdeturm.
§ 2 Hausrecht
(1) Während der Heimspiele übt der Veranstalter das Hausrecht aus. Die Rechte der KMG Network GmbH als Betreiberin des Eisstadions bleiben unberührt.
(2) Den Anweisungen des Ordnungs-, Kontroll- und Sicherheitsdienstes, des Sanitätsdienstes, der Polizei, der Feuerwehr sowie der Stadionsprecher ist Folge zu leisten. Die vom Veranstalter beauftragten Personen gelten als anweisungsberechtigt im Sinne des § 123 StGB.
§ 3 Aufenthalt und Eintrittskarten
(1) Zum Aufenthalt im Eisstadion ist nur berechtigt, wer eine gültige Eintrittskarte, einen gültigen Dauerkartenausweis oder eine sonstige Zutrittsberechtigung besitzt. Diese ist während des gesamten Aufenthalts mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
(2) Besucher haben den auf der Eintrittskarte angegebenen Platz bzw. Block einzunehmen. Aus Sicherheitsgründen kann der Ordnungsdienst die Einnahme anderer Plätze, auch in anderen Blöcken, anordnen.
(3) Beim Verlassen des Eisstadions verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Wiedereinlass ist nur mit ausdrücklicher Gestattung des Veranstalters möglich.
(4) Eintrittskarten dürfen ausschließlich zum Besuch eines Heimspiels erworben werden. Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu einem höheren als dem ursprünglichen Kaufpreis ist untersagt. Der Veranstalter behält sich vor, entgegen dieser Bestimmung weiterverkaufte Eintrittskarten zu sperren und dem Inhaber den Zutritt zu verweigern.
(5) Für den Zutritt und Aufenthalt Minderjähriger gelten die gesetzlich vorgegebenen Altersgrenzen.
§ 4 Eingangskontrolle
(1) Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen auf mitgeführte verbotene Gegenstände zu durchsuchen – auch unter Einsatz technischer Hilfsmittel – sowie Taschen und Behältnisse zu kontrollieren. Die Durchsuchung kann auch auf das Mitführen von Alkohol, Drogen und pyrotechnischen Gegenständen erstreckt werden.
(2) Personen, die die Kontrolle verweigern, keine gültige Zutrittsberechtigung vorweisen können, erkennbar unter Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln stehen, verbotene Gegenstände mitführen oder gegen die ein Stadionverbot besteht, wird der Zutritt verweigert. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht in diesen Fällen nicht.
§ 5 Verhalten im Eisstadion
(1) Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
(2) Alle Auf- und Abgänge, Rettungswege, Notausgänge und Zufahrten sind freizuhalten.
(3) Das Eisstadion ist pfleglich zu behandeln. Verunreinigungen, insbesondere der Eisfläche, sind strikt zu vermeiden. Das Betreten der Eisfläche, der Spielerbänke und der Strafbänke ist Besuchern untersagt.
(4) Besondere Vorkommnisse, Gefahren und Schäden sind unverzüglich dem Ordnungsdienst zu melden.
§ 6 Verbote
(1) Besuchern ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
a) Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffe oder als Wurfgeschoss verwendet werden können,
b) pyrotechnische Gegenstände aller Art, insbesondere Feuerwerkskörper, Bengalische Feuer, Leuchtkugeln, Rauchpulver und Rauchbomben,
c) Flaschen, Gläser, Becher, Dosen und sonstige Behältnisse aus zerbrechlichem oder besonders hartem Material,
d) sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Klappstühle, Kisten und große Taschen,
e) Fahnen- und Transparentstangen sowie Doppelhalter ohne vorherige Genehmigung gemäß Absatz 3,
f) Gaskartuschen, Druckluftfanfaren und mechanisch betriebene Lärminstrumente,
g) alkoholische Getränke sowie Drogen und sonstige Rauschmittel einschließlich Cannabis,
h) Laser-Pointer,
i) professionelle Foto- und Videokameras ohne Akkreditierung gemäß § 8 Abs. 3,
j) rassistisches, fremdenfeindliches, gewaltverherrlichendes, politisch extremistisches oder diskriminierendes Propagandamaterial,
k) Tiere, ausgenommen Assistenzhunde.
(2) Besuchern ist es untersagt,
a) Drogen und sonstige Rauschmittel jeglicher Art, einschließlich Cannabis, zu konsumieren,
b) pyrotechnische Gegenstände aller Art abzubrennen, abzuschießen oder zu zünden sowie Feuer zu machen,
c) rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, extremistische oder diskriminierende Parolen zu äußern oder zu verbreiten,
d) Gegenstände jeglicher Art auf die Eisfläche, in die Zuschauerbereiche oder auf Personen zu werfen,
e) Bauten, Einrichtungen, Banden, Plexiglasscheiben, Fangnetze, Zäune, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Masten oder Dächer zu besteigen oder zu übersteigen,
f) nicht für Besucher zugelassene Bereiche wie Funktionsräume, Kabinen und den Innenraum zu betreten,
g) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten,
h) Bauten, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben,
i) Waren, Speisen, Getränke, Eintrittskarten oder sonstige Gegenstände ohne Erlaubnis des Veranstalters zu verkaufen oder zu verteilen,
j) außerhalb der ausgewiesenen Raucherbereiche zu rauchen.
(3) Das Mitführen von Fahnen- und Transparentstangen sowie Doppelhaltern ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die EC Hannover Eishockey-Spielbetriebs GmbH bzw. durch den zuständigen Ordnungsdienst gestattet. Informationen zu zulässigen Abmessungen und Materialien werden mit der Genehmigung erteilt.
§ 7 Gefahren des Eishockeysports und Haftung
(1) Der Besuch von Eishockeyspielen ist mit besonderen Gefahren verbunden. Insbesondere können Pucks oder Schlägerteile über Banden, Plexiglasscheiben und Fangnetze hinaus in die Zuschauerbereiche gelangen. Besucher haben das Spielgeschehen deshalb stets aufmerksam zu verfolgen. Das Betreten des Eisstadions erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Für mitgebrachte Gegenstände, Garderobe und abgestellte Fahrzeuge übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
(4) Unfälle und Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich zu melden.
§ 8 Bild- und Tonaufnahmen
(1) Besucher willigen mit dem Betreten des Eisstadions unentgeltlich und unbeschränkt in die Verwendung ihres Bildes und ihrer Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Livestreams, Sendungen und Aufzeichnungen von Bild und Ton ein, die vom Veranstalter oder von ihm beauftragten Dritten im Zusammenhang mit den Heimspielen erstellt werden.
(2) Besucher dürfen Bild- und Tonaufnahmen ausschließlich für private Zwecke anfertigen. Die gewerbliche Verwertung, Live-Übertragung oder öffentliche Verbreitung von Aufnahmen des Spielgeschehens ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters untersagt.
(3) Professionelle Foto- und Videokameras dürfen nur mitgeführt werden, wenn zuvor eine Akkreditierung für das jeweilige Heimspiel durch die EC Hannover Eishockey-Spielbetriebs GmbH erteilt wurde. Akkreditierte Personen dürfen ihre Kameras ausschließlich in den dafür vorgesehenen Zonen und ausschließlich zur Dokumentation des Spielgeschehens nutzen.
(4) Das Eisstadion kann zur Gewährleistung der Sicherheit videoüberwacht werden. Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung unter www.hannover-indians.de/datenschutz zu entnehmen.
§ 9 Gewerbliche Tätigkeiten und Werbung
Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen, das Verteilen von Handzetteln und Werbematerial sowie das Anbringen von Plakaten, Bannern und sonstiger Werbung bedürfen während der Heimspiele der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.
§ 10 Fahrzeuge
Fahrräder dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Das Radfahren auf dem Gelände ist untersagt. Kraftfahrzeuge sind außerhalb des Geländes auf den entsprechenden Parkplätzen abzustellen.
§ 11 Zuwiderhandlungen
(1) Personen, die gegen diese Stadionordnung verstoßen, können ohne Erstattung des Eintrittsgeldes aus dem Eisstadion verwiesen werden. Dauerkarten können entschädigungslos eingezogen werden.
(2) Der Konsum von Drogen und sonstigen Rauschmitteln jeglicher Art, einschließlich Cannabis, berechtigt den Veranstalter zum sofortigen Stadionverbot.
(3) Das Mitführen, Abbrennen, Abschießen oder Zünden pyrotechnischer Gegenstände aller Art führt zum sofortigen Stadionverbot auf Lebenszeit.
(4) Bei sonstigen schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann ein zeitlich befristetes Stadionverbot für die Heimspiele ausgesprochen werden.
(5) Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer Ordnungswidrigkeit, wird Anzeige erstattet. Verbotene Gegenstände werden sichergestellt und, soweit sie für ein Strafverfahren nicht benötigt werden, nach Spielende zurückgegeben oder vernichtet.
(6) Der Veranstalter behält sich vor, Schadensersatzansprüche sowie die Erstattung von Verbandsstrafen geltend zu machen, die ihm aufgrund des Fehlverhaltens eines Besuchers auferlegt werden.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Stadionordnung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Diese Stadionordnung tritt am 01.09.2026 in Kraft.
EC Hannover Eishockey-Spielbetriebs GmbH
Am Pferdeturm 7
30625 Hannover
www.hannover-indians.de
Impressum: www.hannover-indians.de/impressum
Datenschutz: www.hannover-indians.de/datenschutz